Landtagswahl in Bayern

08.10.2023 | in Deinem Wahllokal

Am Sonntag, den 8. Oktober 2023, können die Stimmberechtigten in Bayern über die Zusammensetzung ihres Landesparlaments abstimmen. Die kommende Wahlperiode dauert planmäßig bis 2028.

Wie ist das mit der Erst- und Zweitstimme?

  • Mit der Erststimme wählt man die Direktkandidatin, den Direktkandidaten aus einem der 91 Stimmkreise. Der Stimmkreis Ebersberg entspricht dem Landkreis.

  • Mit der Zweitstimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus einer der 7 Regierungsbezirks-Listen. Für uns ist dies die "Oberbayern-Liste". Knapp die Hälfte der 180 Mandate im Bayerischen Landtag wird nach dem prozentualen Anteil der Stimmen dieser Liste vergeben.

Auf Listenplatz 2 der SPD-Liste des Bezirks Oberbayern steht Doris Rauscher (Ebersberg)
www.doris-rauscher.de

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt für die Landtagswahl in Bayern sind laut Artikel 1 des Landeswahlgesetzes (LWG) "alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten,

  • nicht nach Art. 2 – infolge Richterspruchs – vom Stimmrecht ausgeschlossen sind."

Wer mehr Infos wünscht, kann hier nachlesen: Aktuelles zur Landtagswahl in Bayern

Wie verteilen sich seit 2018 die Sitze im Landtag?

  • CSU: 82 Abgeordnete (3 Fraktionsaustritte)

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 38 Abgeordnete

  • FREIE WÄHLER: 27 Abgeordnete

  • AfD: 17 Abgeordnete (5 Fraktionsaustritte)

  • SPD: 21 Abgeordnete (1 Fraktionsaustritt)

  • FDP: 12 Abgeordnete

  • Fraktionslos: 8 Abgeordnete

Wer mitgezählt hat und sich nun wundert, liegt richtig: Der Landtag hat planmäßig eine Stärke von 180 Sitzen, der Rest setzt sich aus Überhangs- und Ausgleichsmandaten zusammen.

Download (Kalenderprogramm)

Teilen